Weitere Entscheidung unten: KG, 10.02.1992

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.05.1992 - 15 W 33/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4592
OLG Hamm, 12.05.1992 - 15 W 33/92 (https://dejure.org/1992,4592)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.05.1992 - 15 W 33/92 (https://dejure.org/1992,4592)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Mai 1992 - 15 W 33/92 (https://dejure.org/1992,4592)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch der Wohnungseigentümer auf offenen Ausweis von Umsatzsteueranteilen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gesonderter Ausweis der Umsatzsteuer; Optionsrecht; Wohnungseigentümergemeinschaft als umsatzsteuerrechtlicher Unternehmer

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1232
  • BB 1992, 1308
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87

    Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.1992 - 15 W 33/92
    Erst durch den Genehmigungsbeschluß der Eigentümerversammlungen wird die Zahlungspflicht der einzelnen Miteigentümer begründet und fällig (BGHZ 104, 197 = NJW 1988, 1910 ).
  • BGH, 24.02.1988 - VIII ZR 64/87

    Anspruch auf Erteilung einer Rechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.1992 - 15 W 33/92
    Bei diesem Anspruch handelt es sich um eine Nebenpflicht aus dem bürgerlich - rechtlichen Vertragsverhältnis zwischen Lieferanten und Leistungsempfänger (BGHZ 103, 284 = NJW 1988, 2042 ).
  • BGH, 24.11.1988 - V ZB 11/88

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Ansprüchen aus dem Gemeinschaftsverhältnis gegen

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.1992 - 15 W 33/92
    Das Verfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG findet nach ständiger Rechtsprechung des BGH auch gegenüber dem ausgeschiedenen Verwalter statt (vgl. zuletzt BGH NJW 1989, 714 m.w.N.).
  • BayObLG, 13.06.1996 - 2Z BR 28/96

    Gesonderte Ausweisung der Umsatzsteuer in den Einzelabrechnungen eines Verwalters

    Wie das OLG Hamm (WE 1992, 258 ff. = NJW-RR 1992, 1232 ff.) ausgeführt habe, könne der einzelne Wohnungseigentümer den getrennten Ausweis der Mehrwertsteuer in der Jahresabrechnung nur verlangen, wenn die Eigentümergemeinschaft von ihrem Optionsrecht nach § 9 UStG durch Beschluß Gebrauch gemacht habe.

    Der Verwalter kann von sich aus eine solche Option für die Wohnungseigentümer nicht abgeben, da dies nicht zu den ihm in §§ 27 und 28 WEG genannten Aufgaben und Befugnissen gehört (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1992, 1232, 1234).

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von demjenigen, der der Entscheidung des OLG Hamm (NJW-RR 1992, 1232 ff.) zugrunde lag, auf die das Landgericht verweist.

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Rechtsprechung
   KG, 10.02.1992 - 24 W 402/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3203
KG, 10.02.1992 - 24 W 402/91 (https://dejure.org/1992,3203)
KG, Entscheidung vom 10.02.1992 - 24 W 402/91 (https://dejure.org/1992,3203)
KG, Entscheidung vom 10. Februar 1992 - 24 W 402/91 (https://dejure.org/1992,3203)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachträglicher Einbau eines Dachflächenfensters zustimmungspflichtig? (IBR 1992, 470)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1232
  • MDR 1992, 1055
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • LG München I, 20.09.2012 - 36 S 1982/12

    Starke Farbkontraste an Fassade sind störend!

    Dabei gilt, dass nicht jede wesentliche Veränderung des optischen Gesamteindrucks als nachteilig einzustufen ist (so aber etwa KG MDR 1992, 1055; OLG Gelle, WuM 1995, 338, OLG Köln, NZM 2000, 765), sondern es vielmehr darauf ankommt, ob die Veränderung des optischen Gesamteindrucks als nachteilig zu bewerten ist (BayObLG, WuM 1992 709 ff; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 22 Rn. 95; OLG Zweibrücken, ZWE 2000, 93, 94 unter Aufgabe seiner vorherigen Rechtsprechung).
  • OLG Zweibrücken, 09.03.1998 - 3 W 44/98

    Wohnungseigentum

    Diese Auffassung teilt die wohl herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. nur Palandt/Bassenge, BGB, 57. Aufl., § 22 WEG Rdnr. 9; Münchner Kommentar/Roll, BGB, 3. Aufl., § 22 WEG Rdnrn. 32 und 33 - anders aber Rdnr. 21; KG WE 1992, 256; OLG Düsseldorf WE 1990, 203 und FGPrax 1995, 102; OLG Köln WE 1990, 172; OLG Celle WuM 1995, 338).
  • OLG Schleswig, 27.01.1999 - 2 W 90/98

    Zustimmungspflichtige bauliche Veränderung bei Verschlechterung - Optischer

    Die von der Beteiligten zu 1. zitierte Entscheidung des Kammergerichts (NJW-RR 1992, 1232 ) nötigt ebensowenig wie ähnliche Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte zur Vorlage an den Bundesgerichtshof, da der Senat sich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anschließt (BGH aaO; Keidel-Kuntze § 28 FGG RdNr. 27 aE).
  • BayObLG, 05.12.1996 - 2Z BR 82/96

    Untersagung der Entnahme von Wasser zu gewerblichen Zwecken aus dem gemeindlichen

    Der weitergehenden Ansicht, daß jede Änderung des architektonischen Erscheinungsbilds (so OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 1358; OLGZ 1989, 181, 182 - vgl. aber jetzt ZMR 1992, 458: "eine ästhetische Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage"; KG NJW-RR 1992, 1232 ; wohl auch OLG Stuttgart WEM 1980, 36) oder jede deutlich sichtbare optische Veränderung (so OLG Celle WuM 1995, 339, 340, das aber auch widersprüchlich auf eine "deutlich sichtbare optische Beeinträchtigung" abstellt) ein nicht hinzunehmender Nachteil sei, daß es also nicht auf eine nachteilige Veränderung ankomme, hat sich der Senat nicht angeschlossen (BayObLG aaO. und WuM 1991, 627; BayObLG WE 1992, 138, 139).
  • KG, 17.02.1993 - 24 W 3563/92

    Beseitigung eines Deckendurchbruches ; Beseitigung der Beeinträchtigung eines

    Insoweit hat auch der Senat entsprechend BGHZ 116, 392 daran festgehalten, daß beispielsweise die Veränderung der Statik, der erhöhte Wartungs- und Reparaturaufwand nach dem Umbau sowie die Veränderung des optischen Gesamteindruckes unter § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG fallen (WM 1992, 391; vgl. ferner auch NJW-RR 1992, 1232).
  • LG Hamburg, 01.06.2012 - 318 S 115/11

    Welche baulichen Veränderungen sind nachteilig?

    Aufgrund der anzulegenden objektiven Maßstäbe kommt es auf ästhetische Wertmaßstäbe des Tatgerichts indes nicht an (so KG, NJW-RR 1992, 1232 unter Hinweis auf OLG Zweibrücken, OLGZ 1989, 181).
  • OLG Zweibrücken, 15.06.1999 - 3 W 69/99

    Beseitigung einer Terrasse

    Nach dieser Vorschrift ist die Zustimmung eines Wohnungseigentümers zu einer baulichen Veränderung insoweit nicht erforderlich, als dessen Rechte durch die Veränderung nicht über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden, ihm also kein Nachteil erwächst bzw. der Nachteil nicht über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht (BGHZ 116, 392, 396; Senat NJW-RR 1987, 1358 und OLGR 1998, 209; KG NJW-RR 1992, 1232).
  • LG Hamburg, 30.05.2012 - 318 S 176/11

    Wohnungseigentum: Beseitigungsanspruch der Mitwohnungseigentümer bei störendem

    Aufgrund der anzulegenden objektiven Maßstäbe kommt es auf ästhetische Wertmaßstäbe des Tatgerichts indes nicht an (so KG, NJW-RR 1992, 1232 unter Hinweis auf OLG Zweibrücken, OLGZ 1989, 181).
  • OLG Schleswig, 27.01.1999 - 2 W 150/98

    Voraussetzungen für die Annahme eines sog. Nichtbeschlusses im

    Die von der Beteiligten zu 1. zitierte Entscheidung des Kammergerichts (NJW-RR 1992, 1232 ) nötigt ebensowenig wie ähnliche Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte zur Vorlage an den Bundesgerichtshof, da der Senat sich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anschließt (BGH aaO; Keidel-Kuntze § 28 FGG RdNr. 27 aE).
  • BayObLG, 03.12.1992 - 2Z BR 63/92

    Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses wegen architektonischer Veränderung

    Der weitergehenden Rechtsansicht, dass jede nicht ganz unerhebliche Veränderung des architektonischen Erscheinungsbildes eine über das nach § 14 Nr. 1 WEG zulässige Maß hinausgehende Beeinträchtigung sei (so OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 1358 und OLGZ 1989, 181/182; KG NJW-RR 1992, 1232 ), hat sich der Senat nicht angeschlossen (BayObLG aaO m. w. Nachw.).
  • AG Berlin-Wedding, 05.02.2014 - 15a C 526/13

    WEG-Beschlussanfechtung eines nachgeholten Mehrheitsbeschlusses über

  • LG Lüneburg, 08.11.1994 - 5 T 79/94

    Streit unter Miteigentümern um die Beseitigung eines zusätzlichen Schornsteins;

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